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   BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66   

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https://dejure.org/1967,6459
BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66 (https://dejure.org/1967,6459)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1967 - 2 StR 441/66 (https://dejure.org/1967,6459)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1967 - 2 StR 441/66 (https://dejure.org/1967,6459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Anordnung der Erschiessung von 12 partisanenverdächtigen russischen Frauen und von einem etwa sechzehnjährigen Jungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66
    Arglos ist, wer sich zu diesem Zeitpunkt von diesem Täter keines Angriffs versieht (BGHSt 7, 218, 219 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; 18, 88) [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62].
  • BGH, 27.03.1956 - 2 StR 455/55

    Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter wegen Arbeitsunfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66
    Bereits das erste Revisionsurteil in dieser Sache hat darauf hingewiesen, daß der Senat schon in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 27. März 1956 - 2 StR 455/55 -) die Verurteilung wegen Mordes aus niedrigem Beweggrund gebilligt hat, weil der Täter sich zum Herrn über Leben und Tod aufgeworfen hat.
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66
    Arglos ist, wer sich zu diesem Zeitpunkt von diesem Täter keines Angriffs versieht (BGHSt 7, 218, 219 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; 18, 88) [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62].
  • BGH, 19.05.1965 - 2 StR 68/65

    Anordnung der Erschiessung von 12 partisanenverdächtigen russischen Frauen und

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft, nach deren Ansicht der Tatbestand des Mordes gegeben ist, hat der Senat - 2 StR 68/65 - das Urteil aufgehoben und die Sache an das Schwurgericht beim Landgericht in Köln zurück verwiesen.
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Diese liegt dann vor, wenn das Opfer im Tatzeitpunkt nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnet (BGHSt 7, 218, 221 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; Urteile vom 20. März 1967 - 2 StR 441/66 - und vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 553/67).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Weiterhin ist erforderlich, dass der Befehl dem Untergebenen ein genau bestimmtes, fest umrissenes Handeln gebietet, ohne die Möglichkeit eigenen Ermessens offen zu lassen, so dass dem Untergebenen nur übrig bleibt, das Gebotene in Handeln umzusetzen, also zu gehorchen, ohne eigene Wahl oder Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 ; Urteil vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 - und vom 20.03.1967 - 2 StR 441/66 -).
  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
    Darunter versteht man die dienstliche Anordnung eines Vorgesetzten an einen Untergebenen, die eine genau bestimmte, festumrissene Handlung oder Unterlassung gebietet und dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigene Ermessensausübungen lässt (vgl. BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54 ; 22.01.1957 - 1 StR 321/56 ; 22.03.1967 - 2 StR 441/66 ).
  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

    Darunter versteht man die dienstliche Anordnung eines Vorgesetzten an einen Untergebenen, die eine genau bestimmte, fest umrissene Handlung oder Unterlassung gebietet und dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigene Ermessensausübung lässt (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 ; Urteil vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 - und Urteil vom 20.03.1967 - 2 StR 441/66 -).
  • LG Köln, 24.06.1968 - 24 Ks 1/65

    Anordnung der Erschiessung von 12 partisanenverdächtigen russischen Frauen und

    Mit Urteil vom 22.März 1967 - 2 StR 441/66 - hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten auf dessen Kosten verworfen und aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil mit seinen Feststellungen aufgehoben und zur neueren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an das Schwurgericht zurückverwiesen.
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